Erholung pur im Westerwald
Ferienwohnung-Kiefer

        

Gastvertrag:

Die vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb angenommene Reservierung der Ferienunterkunft, begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den sogenannten Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag), der wie alle Verträge von beiden Vertragspartnern einzuhalten ist.

Nach dem Gesetz, ständiger Rechtsprechung und Ergänzungen beinhaltet er unter anderem folgende Regelungen:


1. Aus Rücksichtnahme gegenüber allen Interessenten, ist
    das Rauchen nur außerhalb der Räumlichkeiten gestattet.
    Überdachte Möglichkeiten stehen in ausreichender Form,
    im Freien, zur Verfügung.

2. Der Gastaufnahmevertrag ist geschlossen, sobald das
    Ferienobjekt vom Gast bestellt und vom Gastgeber die
    Bestellung angenommen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierte
    Ferienunterkunft zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist
    dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarte Miete der
    Ferienunterkunft für die Vertragsdauer im Voraus zu
    entrichten. Eine Anzahlung in Höhe von 20%, vom
    Gesamtpreis, ist spätestens 10 Tage nach Erhalt der
    Buchungsbestätigung zu entrichten. Der Restbetrag ist
    10 Tage vor Anreise per Überweisung auf unser Konto
    vorzunehmen.

5. Wird das Ferienobjekt – egal aus welchem Grund – nicht
    in Anspruch genommen, entstehen dem Gast folgende
    Kosten, gerechnet in Prozent vom Gesamtmietpreis:

     - bis zum 43. Tag vor Mietbeginn: 10%
     - vom 42. Tag bis zum 29. Tag vor Mietbeginn: 40%
     - vom 28. Tag bis zum 5. Tag vor Mietbeginn:  70%
     - vom 5. Tag vor Mietbeginn bis Buchungstermin 100%

6. Der Vermieter hat das Recht, nach Treu und Glauben die
     nicht in Anspruch genommene Ferienunterkunft
     anderweitig zu vermieten.

7. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am
     Anreisetag um 14:30 Uhr und endet am Abreisetag um
     11:00 Uhr.

8. Als Mieter sind Sie für unser Ferienobjekt und die
     Einrichtung verantwortlich. Bitte behandeln Sie es
     deshalb pfleglich. Alle durch Sie oder Ihre Mitbewohner
     verursachten Schäden bitten wir zu ersetzen.  


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