Die vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb angenommene Reservierung der Ferienunterkunft, begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den sogenannten Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag), der wie alle Verträge von beiden Vertragspartnern einzuhalten ist.
Nach dem Gesetz, ständiger Rechtsprechung und Ergänzungen beinhaltet er unter anderem folgende Regelungen:
1. Aus Rücksichtnahme gegenüber allen Interessenten, ist
das Rauchen nur außerhalb der Räumlichkeiten gestattet.
Überdachte Möglichkeiten stehen in ausreichender Form,
im Freien, zur Verfügung.
2. Der Gastaufnahmevertrag ist geschlossen, sobald das
Ferienobjekt vom Gast bestellt und vom Gastgeber die
Bestellung angenommen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierte
Ferienunterkunft zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist
dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarte Miete der
Ferienunterkunft für die Vertragsdauer im Voraus zu
entrichten. Eine Anzahlung in Höhe von 20%, vom
Gesamtpreis, ist spätestens 10 Tage nach Erhalt der
Buchungsbestätigung zu entrichten. Der Restbetrag ist
10 Tage vor Anreise per Überweisung auf unser Konto
vorzunehmen.
5. Wird das Ferienobjekt – egal aus welchem Grund – nicht
in Anspruch genommen, entstehen dem Gast folgende
Kosten, gerechnet in Prozent vom Gesamtmietpreis:
- bis zum 43. Tag vor Mietbeginn: 10%
- vom 42. Tag bis zum 29. Tag vor Mietbeginn: 40%
- vom 28. Tag bis zum 5. Tag vor Mietbeginn: 70%
- vom 5. Tag vor Mietbeginn bis Buchungstermin 100%
6. Der Vermieter hat das Recht, nach Treu und Glauben die
nicht in Anspruch genommene Ferienunterkunft
anderweitig zu vermieten.
7. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am
Anreisetag um 14:30 Uhr und endet am Abreisetag um
11:00 Uhr.
8. Als Mieter sind Sie für unser Ferienobjekt und die
Einrichtung verantwortlich. Bitte behandeln Sie es
deshalb pfleglich. Alle durch Sie oder Ihre Mitbewohner
verursachten Schäden bitten wir zu ersetzen.